Hintergrund: Hans Müller von Bulgenbach

Oberster Feldhauptmann der Schwarzwälder Bauern im Bauernkrieg, lebte von ca. 1485 bis zu seiner Enthauptung 1525 im kleinen Dörfchen Bulgenbach, das heute zur Gemeinde Grafenhausen gehört. Hans Müllers Heimathaus brannte 1911 nieder.
Zwischen Bächen, Wäldern und Wiesen wuchs er auf und lernte das Leid der von der Obrigkeit geschundenen Bauern kennen. Der grausame Tod seines Vaters durch die Obrigkeit, war sicherlich ein Anlaß, warum Hans Müller in den Krieg zog. Schon in jungen Jahren trat Hans Müller als Landsknecht in die Dienste des Kaisers Maximilian, um in Frankreich bei Schlachten zu kämpfen. Somit erlernte er schon früh das Kriegshandwerk.
Der Chronist Andreas Letsch vom Kloster St. Blasien , ein Zeitgenosse Hans Müllers, schrieb über ihn: „Er war vornehm, ganz wohlbered und fürwitzig und keiner konnte reden wie er. Er war in rechter Manneslänge und alle waren ehrfürchtig vor ihm.“

In Bonndorf wählte ihn die Versammlung zum Anführer und Hauptmann der Schwarzwälder Bauern. Immer neue Fähnlein (einzelne Kriegsheere) aus dem ganzen Land schlossen sich Hans Müller an. Sie kämpften für die Freiheit, das Ende der Leibeigenschaft, Folter, Rechtlosigkeit, Frondienste und die Anerkennung der 12 Artikel, das von Gott gegebene Recht eines jeden Menschen.

Zum Zeichen seiner Würde schmückte sich Hans Müller mit einem roten Mantel und einem roten Barett. Die Schaar war bis auf 12 000 Mann angewachsen. Am 24. Mai 1525 nahm Hans Müller mit seinem Heer nach einer 3 tägigen Belagerung, die Stadt Freiburg i.Br. ein. In einem kühnen Handstreich nahm Hans Müller den Schlossberg, verjagte die Besatzung und schoß von dort auf die Eingänge des Freiburger Rathauses. Der Historiker Prof. Dr. Buszello bezeichnete Hans Müller als einen der "Großen Deutschen" der Geschichte und verglich ihn mit Napoleon. Über Hans Müller ist nur wenig in Büchern niedergeschrieben, da damals die Sieger (die Obrigkeit) nur sich selbst darstellten.

Kurzschwert 1

Orginalbeschreibung aus dem Jahre 1911:

Kurzschwert 2

Vereinstafel

Der Bauernkrieg von Elsaß zum Bodensee Anno 1525 Die Zwölf Artikel.

Hört ihr Leute,

Wir bekämpfen nicht den Kaiser und nicht unser heiliges Reich. Wir wollen nur die Freiheit, die uns mit List und Grausamkeit genommen wurde. Unsere Recht wollen wir ertrotzen und wenn notwendig dafür kämpfen. Die Fürsten und Ihre unchristlichen Vasallen stürzten uns in große Not und in eine noch nie dagewesene Rechtlosigkeit. Darum können wir Sie nicht mehr brauchen und sagen uns von ihnen los. Unsere Beschwerden nach den 12 Artikeln, die in allen deutschen Landen von den Bauern getragen werden , verkünde ich in Ehrfurcht vor Gott:

Der erste Artikel:
Eine Gemeinde soll seinen Pfarrer selbst wählen können und ersetzen dürfen, wenn er sich unbürgerlich verhält. Der Pfarrer soll das Evangelium laut und klar predigen, ohne allen menschlichen Zusatz von Menschenleer und Gebot. Die Schrift soll er lehren!

Der zweite Artikel:
Den rechten Kornzehnt geben wir gerne, doch dieser ist gerecht zu verteilen und das Übrig gebliebene ist den Armen zu geben und für den Fall einer Landesnot soll ein Teil gelagert werden. Da das Vieh frei dem Menschen erschaffen wurde, wollen wir das kleine Zehnt nicht mehr geben.

Der dritte Artikel:
Nicht allein vor der Obrigkeit, sondern vor jedermann sollen wir uns demütigen. Wir sind frei und wollen keine Leibeigene mehr sein.

Der vierte Artikel:
Als Gott den Menschen erschuf, hat er ihnen Gewalt über alle Tiere gegeben. Darum dürfen die Fluren nicht durch sie geschädigt werden. Daß der arme Mann sich nicht schützen und das Wildbrett einfangen darf, ist ungeziemlich und nicht brüderlich.

Der fünfte Artikel:
Unsere Herrschaften haben sich den Wald alleine zugeeignet, ob weltlich oder geistlich. Wer den Wald nicht gekauft hat, muß diesen der Gemeinde zurückgebe, damit der arme Mann frei zimmern und sich wärmen kann.

Der sechste Artikel:
Die Frondienste werden von den Herren von Tag zu Tag gemehrt. Wir begehren, daß man uns nicht so hart belastet, sondern uns gnädig hierin ansehe, wie es unsere Eltern gewohnt waren.

Der siebte Artikel:
Die Herren sollen nicht weiter zwingen und drängen, Dienste umsonst zu begehren. Wenn Dienste von Nöten wären, dann zur Stund und zur rechten Zeit, daß es dem Bauer nicht zum Nachteil sei.

Der achte Artikel:
Die Abgaben dürfen nicht zu hoch sein, daß der Bauer verderbe; denn jeder Tagwerker ist seines Lohnes würdig.

Der neunte Artikel:
Die Strafen sollen nach dem geschriebenen Recht festgelegt werden und nicht aus großem Neid und Begünstigung anderer.

Der zehnte Artikel:
Widerrechtlich angeeignetes und nicht gekauftes Grundvermögen muß der Gemeinde zurückgegeben oder mit Zustimmung redlich erworben werden.

Der elfte Artikel:
Nach dem Tod des Bauern darf man das Eigentum den Witwen und Waisen nicht rauben. Das ist schändlich und wieder Gott und Ehr.

Der zwölfte Artikel:
Wenn der eine oder der andere Artikel dem Wort gemäß unsachgemäß wäre, dann wollen wir diesen zurücknehmen, sobald man es uns auf Grund der Hl. Schrift erklärt. Wir wollen die Lehre zum Frieden üben und brauchen;
Gott sei mit uns allen.

Bauerzug

Zug des Schwarzwälder Bauern - Haufens unter Hans Müller von Bulgenbach 16. April 1525 –19. Juni 1525 nach Prof. Dr. Buszello Uni Freiburg Fett ausgezogen belegt -. gestrichelt wahrscheinlich

Echtheitsurkunde

Das Schwert des Bauernführers Hans Müller von Bulgenbach Am 22. August 1911 abends ½ 9 Uhr entzündete der Blitz mein Wohn- und Ökonomiegebäude hier, welches darauf vollständig niederbrannte. In diesem Hause wohnte einst der Bauernführer Hans Müller von Bulgenbach. Dessen Schwert wurde von jeher im besagten Haus aufbewahrt. Es ist ein zweischneidiges Kurzschwert scharf und spitzig und hatte eine Länge von 40 Centimeter, wovon 28 cm auf die Klinge und 12 Centimeter auf den Griff entfallen. Die Breite der Klinge beträgt 5 cm, die Länge der Parirstange 7 ½ cm Der Griff bestand aus Hirschhorn, die Scheide aus Cedernholz, überzogen mit feinem Leder; die Parirstange, das Griff = und Scheidenbeschläge aus gelbem Metall. Horngriff und Scheide sind in genanntem Brande zugrunde gegangen. Die Klinge mit Griffdorn wurde aus dem Brandschutte wieder zutage gefördert, ebenso die Parirstange und das Scheidenbeschläge; von letzterem jedoch nur der obere Teil. Beschläge und Parirstange sind verbogen ; alle Teile des Schwertes ausgeglüht. Am 10. September d. J. habe ich das Schwert nebst Beschlägen und Parirstange dem Ferdinand Hasenfratz in Untereggingen, Amts Waldshut, als dessen nunmehriges Eigentum zugesandt. Derselbe wird das Schwert wieder aufrüsten und der Nachwelt aufbewahren. Bulgenbach, den 25. September 1911

Bemerkung:

Vorseitige Angaben sind richtig.
Vorstehende Unterschrift des mir persönlich bekannten, hier wohnhaften Karl Morath, Landwirt, wurde heute in meiner Gegenwart von demselben eigenhändig vollzogen, wird beurkundet.

Bulgenbach, Staufen, den 25. September 1911

Der Bürgermeister

Morath

Übersetzung aus dem Original: Irmgard Isele und Anna Ebner

 


 

Karl Morath / Bulgenbach, den 28. August 1911
Bulgenbach / (Amt Bonndorf)

Herrn Hasenfratz !

Auf Ihr Schreiben ergebenst zur Nachricht, daß ich das Schwert des Hans Müller noch nicht finden kann. Die Brandstätte ist immer noch ziemlich warm , so daß man noch nicht hingehen kann. Wenn ich dasselbe gefunden habe gebe ich Ihnen sofort Nachricht.

Achtungsvollst zeichnet
Karl Morath

 


 

 

Bulgenbach, den 10. September 1911

Geehrter Herr Hasenfratz !

Auf Ihr wertes Schreiben bin ich gerne bereit Ihnen die Trümmerstücke des Schwertes von Hans Müller senden zu wollen. Der Griff war von Hirschhorn und die Scheite soll aus Cedernholz gewesen sein, welche verbrannten. Die Scheite war mit feinem Leder überzogen. Den Wert (Rest)? hierfür können Sie selber machen, wir werden dann schon einig werden.

Achtungsvollst zeichnet
Karl Morath

 

Übersetzung aus dem Original: Irmgard Isele und Anna Ebner

 


 

Curt Schicker, Kunstdrechsler, Regensburg
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Jagd-Zimmer-Einrichtungs-
Gegenständen
aus Geweihen aller Gattungen
---------------
Spezialität:
Kronleuchter aus Edelhirschstangen etc.
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Regensburg, den 30.10.11

Herrn F. Hasenfratz, Untereggingen

Antwortlich mit danke, kann ihnen den Griff in gewünschter Stärke liefern.
Preis MR 1,50 - 2,- je nach Schönheit des Hirschhorns.

Hochachtend

Curt Schicker

 


 

Bulgenbach, den 3. Novemb. 1911

Geehrter Herr Hasenfratz !

Ihnen ergebenst zur Nachricht, daß das Scheitengefüge nicht mehr aus dem Schutte hervor gebracht wurde. Hätte Ihnen schon lange Nachricht gegeben aber ich musste warten, bis der Bergendplatz völlig abgeräumt ist Eingemauert fanden wir 16 Schlüssel, werde es Ihnen die nächsten Tage senden und das nähere mitteilen.

Achtungsvollst Grüßt
Karl Morath

 

Übersetzung aus dem Original: Irmgard Isele

 


 

Karl Morath, Bulgenbach, den 9. November 1911
Bulgenbach (Amt Bonndorf)

Sehr geehrter Herr Hasenfratz !

Beiliegend sende ich Ihnen die Schlüssel von denen ich Ihnen mitteilte.
Die Schlüssel wurden nämlich an der unteren Gibelmauer ganz in der Mitte der Mauer schön eingemauert, gerade so wie ich es Ihnen zusende in seinem Behälter nur an dem Ring wie sie sind.
Die Sache weist tatsächlich auf Wahrheit, denn ich war gerade dabei, als sie aus der Mauer hervor gebracht worden sind. Die Arbeiter können es bezeugen welche dabei beschäftigt waren.
Weitere Altertümer sind nicht gefunden worden. Vielleicht wenn das Fundament gegraben wird. Habe mir den Brandplatz räumen lassen, denn ich bin zu einem Wiederaufbau noch gar nicht entschlossen, werde wenn es möglich ist meine Liegenschaften verkaufen und wo anderst hinziehen.

Hochachtungsvoll
Karl Morath

 

Übersetzung aus dem Original: Irmgard Isele und Anna Ebner

 


 

Uegg. 2 12 11
Herrn Peter Schmid, Werkführer, hier

Werter Freund !

Zur Bestellung der Schwerttasche.
Dieselbe besteht aus der inneren Leder- und der äußeren Kupferscheide, ferner aus dem ursprünglichen (oberen) und neuen (unteren) Messingbeschläge.
Die innere lederne Futterscheide ist wohl ein wenig schwach u. dünn; sollte man nicht erst eine andere von dünnem Blech darüber bringen, u. dann erst die äußere Kupferne ? # Schon wegen dem Anbringen des Ringhalters.
Das obere (ursprüngliche) Beschläge muß unter allen Umständen wieder als solches verwendet werden. Es hat durch den Brand sehr gelitten und wurde geschwächt; es empfiehlt sich daher, dasselbe zu stärken dadurch, indem eine weitere Hülle als Futter untergelötet wird. Der obere unter diesene Beschläge sich befindliche Teil der Kupferscheide kann man ca 1 cm vorstehen lassen und dann nach innen über den oberen inneren Teil der Lederscheide einbiegen, nun für dieselbe einen gründlichen Halt zu erzielen. Es ist dies nun so angebrachter, als so wie so das Schwert in der Lederscheide ein wenig zu locker ist.

Der Ring an der Leibseite der Scheide dient zur Aufnahme der Wetzgehänger. Derselbe soll natürlich beweglich sein und durch einen massiven messingenen, oder auch kupfernen (also nicht blos blechernen) ösenartigen Halter angebracht werden. In diesem soll er durchkreifen können. – Das untere Beschläge soll zipfelkappenähnlich und von Messing sein; er soll spitzunten mit einer messingenen Eichel. Die ich hier beifüge, abschließen. Diese Eichel soll aber mehr ins typische, also ins eichelförmige gefeilt werden; denn so wie sie jetzt ist, ist sie zu kompakt. Das untere Beschläge soll erheblich länger sein, als auf der Skizze angedeutet; es darf das ganze untere Drittel der Scheide überlagern (die Eichel eingerechnet).
Die obere Scheidenstirnfläche und die untere Fläche der Parierstange sollen satt zusammengehen.
Die ganze Scheide soll mehr den Eindruck des plumpen massiven, nicht des zierlichen, erwecken, wie wohl auch die ursprüngliche.

Mit bestem Gruße

Dein
F. Hasenfratz

Übersetzung aus dem Original: Irmgard Isele und Anna Ebner
Untereggingen 6.12.11

 


 

Herr Peter Schmid, Werkführer, hier.

Lieber Freund !

Endlich habe ich ein passendes Hirschgeweihstück zu einem Griffe an das Schwert Hans Müllers erhalten. Dasselbe ist teuer genug zu stehen gekommen, allein dafür ist es auch ein Prachtstück und wird gut an das Schwert passen. 6 – Ich schicke Dir hiermit Schwert 1, Griffstück und Griffbeschläge nebst Parierstange 2, zur Aufrüstung. Das Schwert soll womöglich auf seinen ursprünglichen Zustand gerüstet werden. (Die Beschlägeteile zur Scheide schicke ich Dir später, wenn letztere entworfen ist.)
Das Hirschhornstück ist etwas zu lang für den Schwertdorn; entweder muß letzterer entsprechend gestreckt, oder das Hornstück entsprechend gekürzt werden. Vielleicht ist es am zweckmäßigsten, wenn wir den ersten Fall wählen, dem Hornstück zuliebe. Der Dorn des Schwertgriffes ist ja nach Streckung noch stark genug, u. das Schwert gewinnt dadurch etwas an Länge. Zunächst gilt es wohl, die durch den Brand verbogene Klinge wieder gerade Richtung zu bringen. Vielleicht kannst Du, wenn die Klinge auf Weißglut gebracht ist, dieselbe durch Hämmern einige Zentimeter in die Länge treiben, aber aufpassen, daß sie nicht wesentlich geschwächt wird. Dann die Klinge gut härten und recht schärfen. – Das mitfolgende ursprüngliche Griffbeschläge u. die Parierstange müssen unfehlbar wieder verwendet werden, so sehr sie auch durch den Brand gelitten haben. Die untere Griffzwinge 3, ist ja etwas schwach, allein es wird einfach eine weitere Zwinge in diese gelötet (aus Gelbmetall), um die nötige Stärke zu erzielen. An einer Parierstangenwand ist ein ½ centimetergroßes Stück ausgebrochen; diese soll durch ein gleichmetalliges Stück ersetzt, dann an die ganze Innenfläche ein Messingblech gelötet und hernach der Hohlraum mit Blei oder Zink oder dergl. ausgegossen werden. Beim Anbringen der Parierstange über die Klinge ist darauf zu achten, daß das in die Wandlücke gelötete Stück beim Tragen des Schwertes auf die Innen=, also auf die Leibseite zu liegen kommt. Auf der oberen Griffzwinge 4, soll beiliegender Abschlussknopf 5, an das aus dem Griffe ragende Dornende genietet werde, (also nicht geschraubt- keine Gewinde schneiden)
Ich unterlasse es, Dich zu ermuntern, die Rekonstruktion flott auszuführen. Dein Ruf und Name verbürgt mir ein vorzügliches Gelingen. Du bist der Einzige, an den ich mich in dieser Angelegenheit ohne jedes Mistrauen wagen kann.

Mit besten Grüßen
Dein
F H

 

Übersetzung aus dem Original: Irmgard Isele und Anna Ebner

 


 

Bericht der Schwarzwälder Zeitung vom 24.8.1911

Bulgenbach, 23. Aug. (Telegramm.)
Heute Nacht schlug der Blitz in das Haus des Karl Morath, das sofort in Flammen stand. Außer dem Vieh konnte nichts gerettet werden. Der Gebäudeschaden beträgt 11 300 M., mit den Fahrnissen ist Morath nur schlecht versichert. Es ist das Haus des Hans Müller, des Führers der Bauern des Brendenerberges in den Bauernkriegen im Jahre 1525, das hier zum Opfer fiel. Aus historischen Gründen ist die Vernichtung dieses Denkmals aus dunklen Zeiten der Knechtung durch Junker und Klöster, die dann den Aufstand der Bauern zur Folge hatte, sehr zu bedauern. Auch verliert unser Dorf eine Sehenswürdigkeit. Die uns viele Besucher hierher brachte. Gerade in letzter Zeit verging kaum ein Tag, an dem nicht Touristen zu Fuß und Auto die Heimstätte unseres großen Dorfhelden besuchten und sie auf der photographischen Platte fixierten.

 


 

Alb-Bote vom 24.8.1911

Bulgenbach, 24.Aug. (Brand)
Vorgestern abend gegen ½ 9 Uhr zogen am westliche und südwestlichen Himmel drei einzelne getrennte Gewitter auf. Gegen 9 Uhr erschien am nordwestlichen Himmel ein Wetter, welches kaum die Höhe von Schönenbach erklommen, sich furchtbar entlud. Kein Lüftchen regte sich, kein Tröpfchen Regen fiel, nur Blitz auf Blitz, Schlag auf Schlag. Plötzlich ein kräftiger Windstoß und das Wetter stand über Bulgenbach. Und nun erlebten wir Augenblicke, die schrecklicher nicht gedacht werden können. Fast immer war es von den vier Gewittern taghell. Ein furchtbarer Streich und das große, mit Stroh gedeckte Anwesen des Landwirts Karl Morath stand in hellen Flammen. Kaum konnten die erschreckten Bewohner sich selbst und das viele Vieh retten, als auch schon der Dachstuhl zusammenbrach. Außer dem Vieh konnte gar nichts gerettet werden. Das Haus war wohl das größte weit und breit und mit Heu, Stroh und Getreide bis zum Firste vollgepfropft; so daß das gefräßige Feuer Nahrung genug erhielt. Der Eigentümer ist versichert, jedoch wie es bei allen Strohhäusern der Fall ist, sehr gering. Der Schaden dürfte sich auf ca. 30 000 M. belaufen. Das Haus ist versichert mit 11 300 M., die Fahrnisse mit 8000 M. Zur Abwehr waren herbeigeeilt die Löschmannschaften von Staufen, Schönenbach, Brenden und Buggenried. In dem abgebrannten Hause wohnte ehemals der große Bauernführer Hans Müller. Bei diesem Brande ging auch das kostbare Schwert diese Führers zugrunde.

 

Übertragung aus dem Original: Irmgard Isele

 


 

Bonndorfer Volksblatt vom 28.8.1911 berichtet:

Bulgenbach. Zum Brand des ehem. Hans Müller´schenHauses erfahren wir noch, daß dasselbe im Jahre 1428 erbaut, also fast 5 Jahrhunderte alt war. An wertvollen Altertümern ging leider viel in Flammen auf, darunter auch der Säbel des Anführers Hans Müller. Aus dem Dolch, auf dem noch der Name erkenntlich war, wurde letztes Jahr 150 Mrk gelöst, auch alte Geldstücke wurden in vergangenem Jahr an das Museum in Karlsruhe verkauft.

 


 

Bericht der Monatsblätter des Badischen Schwarzwaldvereins
Nr. 12 , 14. Jahrgang Dezember 1911

 

Seite 143: Bild des ehemaligen Hauses von Hans Müller

Am 22. August 1911, abends 9 Uhr, ist infolge Blitzschlags das Wohn- und Ökonomiegebäude des Landwirts Karl Morath in Bulgenbach, (Gemeinde Staufen, Bezirk Bonndorf) durch Feuer fast vollständig zerstört worden. Das abgebrannte Gebäude gehörte zu den ältesten und größten Bauernhäusern jenes Teils des Schwarzwalds und soll (wahrscheinlich im hinteren alten Holzteil) die Heimstätte des 1525 zu Rheinfelden hingerichteten Bauernführers „Hans Müller von Bulgenbach“ gewesen sein. Die photographische Aufnahme stammt von Herrn Willy Ketterer zu Pforzheim, der am 21. August 1911, also zufällig am Tage vor dem Brand, das Haus auf die Platte bannte.

Übertragung aus dem Original: Irmgard Isele

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